A L L G E M E I N E           G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N

Mit der Verwertung des umseitigen, auf ausdrückliche Anforderung versandten Angebotes durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung, etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger und Loft & more GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, als dessen Bestandteil folgende

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anerkannt werden:

Die angebotenen Objekte, bzw. die nachgewiesenen Interessenten sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Information Dritter, auch beratender Personen, über die Angebote ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Loft & more GmbH gestattet.
In jedem Falle der Weitergabe verpflichtet sich der ursprüngliche Empfänger des Angebots (Auftraggeber), den Dritten mit der Weitergabe der Information schriftlich auf die Provisionspflicht zugunsten von Loft & more GmbH im Falle des Vertragsabschlusses über das mitgeteilte Objekt bzw. die Interessenten hinzuweisen.
Er hat ferner die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Loft & more GmbH dem Dritten zusammen mit der Informationsweitergabe zur Kenntnis zu bringen. Verletzt er eine dieser Verpflichtungen, und kommt zwischen dem Dritten und dem Verkäufer bzw. Vermieter des nachgewiesenen Objekts ein Vertrag zustande, so hat der Auftraggeber an Loft & more GmbH sowohl die entgangene Außen- als auch Innenprovision (Verkäufer- und Käuferprovision) zu bezahlen, soweit von dem Dritten mangels nachweisbaren Maklervertrags oder fehlender Kausalität oder wegen behaupteter Vorkenntnis keine Provision zu erlangen ist.
Der Nachweis, dass kein oder ein geringerer Schaden hieraus entstanden ist, bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.

Soweit die angebotene Abschlussangelegenheit bzw. der nachgewiesene Interessent bereits dem Empfänger bekannt ist, teilt dieser dies Loft & more GmbH binnen 3 Tagen nach Zugang des Angebotes unter Angabe von Zeitpunkt und Quelle mit; andernfalls wird unser Nachweis als ursächlich für einen späteren Abschluß anerkannt; die Übergabe eines Objektes wird dem Vertragsschluss gleichgesetzt.

Der Empfänger verpflichtet sich, der anderen Partei bekanntzugeben, dass er das Angebot von Loft & more GmbH erhalten hat. Eine Provision ist nur zu zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt; mit der Unterzeichnung des Vertrages gilt die Provision als fällig. Kommt kein Vertrag zustande, so ist die Tätigkeit von Loft & more GmbH unentgeltlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

Die Höhe der Provision beträgt für Angebotsempfänger, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde:

  1. für den Nachweis oder die Vermittlung des Verkaufs von Grundbesitz oder eines Erbbaurechtes (hier einschließlich Grundstückswert) o.ä. vom Kaufpreis:
    7,14% für den Verkäufer oder Erbbaurechtsverpflichteten
    7,14% für den Käufer oder Erbbaurechtsverpflichteten
  2. für den Nachweis oder die Vermittlung von Mietobjekten zu Wohnzwecken für den Mieter 2,38% Monatsnettokaltmieten
  3. für den Nachweis oder die Vermittlung bei gewerblicher Vermietung oder Verpachtung für den Mieter:
    3,57% Monatsnettokaltmieten; bei einer Vertragslaufzeit bis zu 5 Jahren, bei einer längeren Laufzeit 3,57% einer Zehnjahresmiete für den Mieter/Pächter/Leasingnehmer. Eine evtl. Optionszeit wird zur Laufzeit hinzugerechnet, oder bei Übernahme von Waren, Einrichtungsgegenständen u.ä. beträgt die Provision dafür je 3,57% für den Veräußerer und den Erwerber.
  4. Bei Vermittlung von Bauobjekten beträgt die Provision 7,14% der gesamten Bauleistung. (Jeweils inkl. der gesetzl. MwSt.)

Kommt für das nachgewiesene Objekt ein anderes Rechtsgeschäft als das angebotene zustande (Kauf, Miete, Pacht, Leasing, Erbbaurecht, Gesellschaft, Zinsvertrag etc.) oder kommt das angebotene Rechtsgeschäft in anderem Umfang oder zu anderen Bedingungen zustande, oder kommt mit dem nachgewiesenen Interessenten ein Vertrag über ein anderes oder weiteres der anderen Partei oder Dritten gehörendes Objekt zustande, so gilt auch hierfür ein Maklervertrag als vereinbart und die Maklertätigkeit wird vom Angebotsempfänger insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt.

Kommt es binnen 5 Jahren nach Abschluss des Miet- Pacht- oder Leasingvertrages zum Erwerb des Objektes (Kauf, Erbbaurecht, Gesellschaftsanteile etc.) durch Mieter oder Pächter, so erkennen die Beteiligten auch dafür die Verpflichtung zur Provisionszahlung an – unter Anrechnung der bereits gezahlten Mieter- oder Pächterprovision.

Wird das Objekt auf das Angebot in Zwangsversteigerungs-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren ganz oder teilweise (Beteiligung) erworben oder vom Erwerber gemietet oder gepachtet, so zahlt der Käufer/Mieter/Pächter/Beteiligungserwerber die gesamte Provision, hier 5,6% an Loft & more GmbH

Loft & more GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden.

Der Verkaufs-, Vermietungs- oder Suchauftrag wurde bis auf schriftlichen Widerruf durch den Auftraggeber erteilt.

Kaufpreiszahlungen etc. sind direkt an den Vertragspartner zu leisten; sie werden nicht von Loft & more GmbH entgegengenommen.

Alle Angaben beruhen grundsätzlich auf den Informationen des Auftraggebers; obwohl Loft & more GmbH bemüht ist, nur einwandfreie Objekte in Bearbeitung zu nehmen, kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden.

Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung (eines der beiden Vertragsteile), die als anerkannt gilt, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht.

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist München, soweit gesetzlich zulässig.

 

W I D E R R U F S R E C H T

Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB).
Download: Widerrufsbelehrung.