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Mit der Verwertung des umseitigen, auf ausdrückliche Anforderung versandten Angebotes durch Verhandlungsaufnahme, Besichtigung, etc. kommt zwischen dem Angebotsempfänger und Loft & more GmbH ein Maklervertrag über das angebotene Objekt zustande, als dessen Bestandteil folgende A L L G E M E I N E G E S C H Ä F T S B E D I N G U N G E N anerkannt werden: Die angebotenen Objekte, bzw. die nachgewiesenen
Interessenten sind nur für den Empfänger bestimmt. Eine Information
Dritter, auch beratender Personen, über die Angebote ist nur mit
schriftlicher Zustimmung von Loft & more GmbH gestattet. Soweit die angebotene Abschlussangelegenheit bzw. der nachgewiesene Interessent bereits dem Empfänger bekannt ist, teilt dieser dies Loft & more GmbH binnen 3 Tagen nach Zugang des Angebotes unter Angabe von Zeitpunkt und Quelle mit; andernfalls wird unser Nachweis als ursächlich für einen späteren Abschluß anerkannt; die Übergabe eines Objektes wird dem Vertragsschluss gleichgesetzt. Der Empfänger verpflichtet sich, der anderen Partei bekanntzugeben, dass er das Angebot von Loft & more GmbH erhalten hat. Eine Provision ist nur zu zahlen, wenn ein Vertrag über das angebotene Objekt zustande kommt; mit der Unterzeichnung des Vertrages gilt die Provision als fällig. Kommt kein Vertrag zustande, so ist die Tätigkeit von Loft & more GmbH unentgeltlich, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die Höhe der Provision beträgt für Angebotsempfänger, soweit nichts abweichendes vereinbart wurde:
Kommt für das nachgewiesene Objekt ein anderes Rechtsgeschäft als das angebotene zustande (Kauf, Miete, Pacht, Leasing, Erbbaurecht, Gesellschaft, Zinsvertrag etc.) oder kommt das angebotene Rechtsgeschäft in anderem Umfang oder zu anderen Bedingungen zustande, oder kommt mit dem nachgewiesenen Interessenten ein Vertrag über ein anderes oder weiteres der anderen Partei oder Dritten gehörendes Objekt zustande, so gilt auch hierfür ein Maklervertrag als vereinbart und die Maklertätigkeit wird vom Angebotsempfänger insoweit als mitursächlich für den Vertragsabschluss anerkannt. Kommt es binnen 5 Jahren nach Abschluss des Miet- Pacht- oder Leasingvertrages zum Erwerb des Objektes (Kauf, Erbbaurecht, Gesellschaftsanteile etc.) durch Mieter oder Pächter, so erkennen die Beteiligten auch dafür die Verpflichtung zur Provisionszahlung an - unter Anrechnung der bereits gezahlten Mieter- oder Pächterprovision. Wird das Objekt auf das Angebot in Zwangsversteigerungs-, Konkurs- oder Vergleichsverfahren ganz oder teilweise (Beteiligung) erworben oder vom Erwerber gemietet oder gepachtet, so zahlt der Käufer/Mieter/Pächter/Beteiligungserwerber die gesamte Provision, hier 5,6% an Loft & more GmbH Loft & more GmbH ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich tätig zu werden. Der Verkaufs-, Vermietungs- oder Suchauftrag wurde bis auf schriftlichen Widerruf durch den Auftraggeber erteilt. Kaufpreiszahlungen etc. sind direkt an den Vertragspartner zu leisten; sie werden nicht von Loft & more GmbH entgegengenommen. Alle Angaben beruhen grundsätzlich auf den Informationen des Auftraggebers; obwohl Loft & more GmbH bemüht ist, nur einwandfreie Objekte in Bearbeitung zu nehmen, kann für die Richtigkeit der Angaben keine Gewähr übernommen werden. Mündliche Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung (eines der beiden Vertragsteile), die als anerkannt gilt, wenn der Vertragspartner nicht unverzüglich widerspricht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
München, soweit gesetzlich zulässig. |